Praxis Juno

Das Team der Pra­xis Juno arbei­tet seit vie­len Jah­ren im Bezirk Pan­kow mit dem Schwer­punkt im Bereich The­ra­pie und Bera­tung von Kin­dern, Jugend­li­chen, Erwach­se­nen, Paa­ren und Fami­li­en mit unter­schied­lichs­ten fami­liä­ren Lebens- und Problemsituationen.

Beson­ders in her­aus­for­dern­den Lebens­pha­sen wie zum Bei­spiel Tren­nung, Krank­heit oder Ver­lus­te ver­su­chen wir gemein­sam, mit dem/​der Ein­zel­nen oder den Fami­li­en nach not­wen­di­gen Ent­las­tungs- und Ver­än­de­rungs­mög­lich­kei­ten zu suchen.

Das Ziel ist es, Fami­li­en dar­in zu unter­stüt­zen, ihren eige­nen Weg zu fin­den, damit sie mit vor­han­de­nen Belas­tun­gen gestärk­ter umge­hen kön­nen. Unse­re Arbeit basiert auf einer sys­te­mi­schen Grund­an­nah­me und dem Gedan­ken an die Selbst­wirk­sam­keit der/​des Ein­zel­nen, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die Ver­än­de­rungs­mo­ti­va­ti­on und ‑fähig­keit eines jeden Menschen.

Therapie und Beratung

Jugendhilfe

Pra­xis Juno ist ein aner­kann­ter frei­er Trä­ger der Jugend­hil­fe, der ambu­lan­te Hil­fen zur Erzie­hung nach SGB VIII sowie Ein­glie­de­rungs­hil­fen nach SGB IV anbie­tet. Seit Dezem­ber 2016 sind wir in Ber­lin vor allen Din­gen im Bezirk Pan­kow mit dem Schwer­punkt auf The­ra­pie und Bera­tung tätig.

Unser Ange­bot besteht aus the­ra­peu­ti­schen und sozi­al­päd­ago­gi­schen Hil­fen zur Erzie­hung, die durch das Jugend­amt bei fest­ge­stell­tem Unter­stüt­zungs­be­darf ein­ge­lei­tet werden.

Wir arbei­ten mit ver­schie­de­nen Koope­ra­ti­ons­part­nern zusam­men. An ers­ter Stel­le steht hier das Jugend­amt als unser Auf­trag­ge­ber sowie Fach­diens­te (EFB, KJPD), Bera­tungs­stel­len, Kli­ni­ken und Arztpraxen.

Soll­ten Sie eine Unter­stüt­zung benö­ti­gen, wen­den Sie sich zur Bera­tung an das zustän­di­ge Jugend­amt. Die­ses schätzt ein, ob bzw. wel­che Hil­fe zur Erzie­hung ein­ge­setzt wer­den sollte.

Angebote Jugendhilfe:

Im geschütz­ten Rah­men der The­ra­pie kön­nen Kin­der und Jugend­li­che sich mit ihrem Den­ken, Füh­len und Han­deln aus­ein­an­der­set­zen, dies reflek­tie­ren, neue Ver­hal­tens­stra­te­gien ent­wi­ckeln, ande­re Sicht­wei­sen ken­nen­ler­nen und sich mit dem eige­nen Wer­te­sys­tem aus­ein­an­der­set­zen. Um Ver­än­de­run­gen zuzu­las­sen und die­se auch im Außen ein­ge­hen zu kön­nen, bedarf es einer sta­bi­len the­ra­peu­ti­schen Bezie­hung und aus­rei­chend per­sön­li­cher Moti­va­ti­on dem/​der Einzelnen.

Neben der gemein­sa­men Arbeit mit dem Kind bzw. dem/​der Jugend­li­chen in den Ein­zel­sit­zun­gen, wer­den regel­mä­ßi­ge Eltern­ge­sprä­che und z. T. Eltern-Kind-Sit­zun­gen gemein­sam durch­ge­führt. Hier­bei ist die Arbeit an fami­liä­ren Inter­ak­ti­ons- und Bezie­hungs­mus­tern ein wich­ti­ger Bestand­teil der The­ra­pie und für die Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät der Eltern-Kind-Bezie­hung von gro­ßer Bedeutung.

Die Ein­be­zie­hung des sozia­len Umfel­des (Schu­le) ist eben­falls ein wich­ti­ger Bau­stein und fin­det im Rah­men einer Psy­cho­the­ra­pie nach dem SGB VIII statt, um Ent­las­tung zu schaf­fen bzw. Ver­ständ­nis zu ent­wi­ckeln für die emo­tio­na­le Situa­ti­on eines Kin­des bzw. eines/​einer Jugend­li­chen. In Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem zustän­di­gen Fach­dienst (KJPD/​SIBUZ) und dem Jugend­amt (RSD/​JuB) bzw. dem Teil­ha­be-Fach­be­reich wird die Psy­cho­the­ra­pie mit einer Pro­ba­to­rik ein­ge­lei­tet. In die­sen ers­ten Sit­zun­gen ler­nen sich das Kind bzw. der/​die Jugend­li­che, die Fami­lie und der/​die Psychotherapeut*in ken­nen. Es erfolgt eine gemein­sa­me Ein­schät­zung, ob eine Arbeits­grund­la­ge für die The­ra­pie geschaf­fen wer­den kann. Die­se wird bean­tragt und durch das Jugend­amt oder den Teil­ha­be-Fach­be­reich bewilligt.

Die­se the­ra­peu­ti­sche Hil­fe wird im Rah­men der Hil­fe­pla­nung durch das Jugend­amt ein­ge­setzt und koor­di­niert. Dau­er und Umfang der Hil­fe ori­en­tie­ren sich am jewei­li­gen Hil­fe­be­darf, der in Koope­ra­ti­on mit der Fami­lie und den betei­lig­ten Insti­tu­tio­nen (Fach­dienst und Jugend­amt bzw. Teil­ha­be-Fach­be­reich ver­ein­bart wird).

Soll­te neben einer behand­lungs­be­dürf­ti­gen psy­chi­schen Beein­träch­ti­gung auch eine Teil­leis­tungs­stö­rung (Leg­asthe­nie, Dys­kal­ku­lie) vor­lie­gen, besteht die Mög­lich­keit, eine kom­bi­nier­te the­ra­peu­ti­sche Hil­fe zu erhalten.

Hier­bei sind zwei Therapeut*innen – ein/​e Kin­der- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und eine Lerntherapeut*in – gemein­sam tätig.

Das Ver­fah­ren der Ein­lei­tung der the­ra­peu­ti­schen Hil­fe sowie deren Ablauf ent­spricht dem der oben beschrie­be­nen Psychotherapie.

Soll­ten neben einer behand­lungs­be­dürf­ti­gen psy­chi­schen Beein­träch­ti­gung eine wei­ter­füh­ren­de schwer­wie­gen­de Belas­tung im Fami­li­en­sys­tem vor­lie­gen, so besteht die Mög­lich­keit eine kom­bi­nier­te the­ra­peu­ti­sche Hil­fe zu erhalten.

Hier fin­den neben den Ein­zel­sit­zun­gen mit dem/​der Kind bzw. Jugend­li­chen in Zusam­men­ar­beit mit einem/​r Familientherapeut*in zusätz­lich regel­mä­ßi­ge fami­li­en­the­ra­peu­ti­sche Sit­zun­gen mit der gan­zen Fami­lie oder den ein­zel­nen Fami­li­en­mit­glie­dern statt.

Das Ver­fah­ren der Ein­lei­tung der the­ra­peu­ti­schen Hil­fe sowie deren Ablauf ent­spricht dem der oben beschrie­be­nen Psychotherapie.

In der Inte­gra­ti­ven Lern­the­ra­pie wer­den Kin­der bzw. Jugend­li­che dar­in unter­stützt, eine fest­ge­stell­te Teil­leis­tungs­stö­rung im Bereich Lesen und Schrei­ben (Leg­asthe­nie) oder im Bereich Rech­nen (Dys­kal­ku­lie) zu bewältigen.

Das Ziel der Inte­gra­ti­ven Lern­the­ra­pie ist es, eine posi­ti­ve Lern­struk­tur und Lern­hal­tung zu errei­chen. Das oft anhal­ten­de Miss­erfolgs­er­le­ben, wel­ches zu mas­si­ven Lern­blo­cka­den füh­ren kann, soll unter­bro­chen wer­den. Mit­hil­fe von Lern­stra­te­gien und dem Auf­bau von posi­ti­ven Lern­erfah­run­gen kann ein neu­es Selbst­be­wusst­sein geschaf­fen wer­den, damit sich das Kind bzw. der/​die Jugend­li­che gestärkt den schu­li­schen Anfor­de­run­gen stel­len kann.

Wich­tig ist auch hier, das fami­liä­re und schu­li­sche Umfeld in den the­ra­peu­ti­schen Pro­zess ein­zu­be­zie­hen, um den Trans­fer des Erlern­ten in das schu­li­sche Ler­nen zu ermöglichen.

Die­se the­ra­peu­ti­sche Hil­fe wird im Rah­men der Hil­fe­pla­nung des Jugend­amts ein­ge­setzt und koor­di­niert. Dau­er und Umfang der Hil­fe ori­en­tie­ren sich am jewei­li­gen Hil­fe­be­darf, der in Koope­ra­ti­on mit der Fami­lie und den betei­lig­ten Insti­tu­tio­nen (Fach­dienst und Jugend­amt bzw. Teil­ha­be-Fach­be­reich) ver­ein­bart wird.

Fami­li­en kön­nen aus ver­schie­dens­ten Grün­den aus der Balan­ce gera­ten (wie zum Bei­spiel durch Tren­nung, Krank­heit, Ver­lust oder ande­re bedeut­sa­me Ver­än­de­run­gen). Das Gleich­ge­wicht wie­der­her­zu­stel­len und das gesam­te Fami­li­en­sys­tem zu sta­bi­li­sie­ren ist wesent­lich, um ein gutes Mit­ein­an­der inner­halb der Fami­lie lang­fris­tig zu ermög­li­chen. Auch wenn die The­ra­pie auf­grund bestehen­der Pro­ble­me initi­iert wird, liegt den­noch der Fokus inner­halb der gemein­sa­men Arbeit nicht auf den Schwie­rig­kei­ten und Defi­zi­ten des fami­liä­ren Sys­tems, son­dern auf mög­li­chen Lösun­gen und per­sön­li­chen Res­sour­cen der ein­zel­nen Fami­li­en­mit­glie­der, die hel­fen kön­nen, die­se zu bewältigen.

Dabei ist es das Ziel der Fami­li­en­the­ra­pie, die Wahr­neh­mungs- und Hand­lungs­mög­lich­kei­ten des/​der Ein­zel­nen zu erwei­tern. Gemein­sam wer­den die Lebens­si­tua­ti­on, die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­struk­tur und die Bezie­hungs­mus­ter reflek­tiert. Wich­tig ist dabei, die Auto­no­mie und den Selbst­wert jedes ein­zel­nen Fami­li­en­mit­glie­des zu stär­ken und den Zusam­men­halt unter­ein­an­der zu fes­ti­gen. Durch die bewuss­te Zuwen­dung spe­zi­fi­scher The­men, kön­nen emo­tio­na­le Ver­let­zun­gen sicht­bar wer­den. Es besteht die Chan­ce im the­ra­peu­ti­schen Set­ting durch Bewusst­wer­dung, Wür­di­gung und Aner­ken­nung Ver­söh­nung zu erfahren.

In den Sit­zun­gen kann sowohl mit der gesam­ten Fami­lie als auch mit ein­zel­nen Fami­li­en­mit­glie­dern gear­bei­tet werden.

Je nach Auf­trag durch den Fach­dienst (EFB) oder durch das Jugend­amt (RSD/​JuB) wird die Fami­li­en­the­ra­pie am fes­ten Ort oder auf­su­chend mit einem oder zwei Therapeut*innen durchgeführt.

Die the­ra­peu­ti­sche Hil­fe wird im Rah­men der Hil­fe­pla­nung durch das  Jugend­amt ein­ge­setzt und koor­di­niert. Dau­er und Umfang der Hil­fe ori­en­tie­ren sich am jewei­li­gen Hil­fe­be­darf, der in Koope­ra­ti­on mit der Fami­lie und den betei­lig­ten Insti­tu­tio­nen ver­ein­bart wird.

Die sozi­al­päd­ago­gi­sche Fami­li­en­hil­fe ist ein ambu­lan­tes, in der Regel auf­su­chen­des fami­li­en­be­zo­ge­nes Ange­bot der Hil­fen zur Erzie­hung nach SGB VIII.

Hier­bei geht es um eine Unter­stüt­zung der gesam­ten Fami­lie in fol­gen­den Bereichen:

  • Erzie­hungs­kom­pe­tenz der Eltern
  • Bewäl­ti­gungs­fä­hig­keit der Fami­li­en für not­wen­di­ge Auf­ga­ben des Alltags
  • Klä­rung von Kon­flik­ten oder Krisen

So unter­schied­lich wie Fami­li­en sind (Ein-Eltern­fa­mi­li­en, Patch­work­fa­mi­li­en, Regen­bo­gen­fa­mi­li­en u. a.), ist auch die indi­vi­du­ell benö­tig­te Unter­stüt­zung und sind die mög­li­chen zugrun­de­lie­gen­den Pro­ble­me. Neben ein­schnei­den­den Ver­än­de­run­gen wie zum Bei­spiel Tren­nung, Krank­heit und Ver­lus­te, kön­nen auch eine Schul­den­pro­ble­ma­tik, Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen, psy­chi­sche Pro­ble­me oder auch kör­per­li­che Beein­träch­ti­gun­gen bei Eltern bzw. Kin­dern sowie Ver­hal­tens- und Ent­wick­lungs­pro­ble­me von Kin­dern und Jugend­li­chen zu beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen wer­den, die es zu bewäl­ti­gen gilt. Ziel der Hil­fe ist die Akti­vie­rung eige­ner Stär­ken und Res­sour­cen sowie die För­de­rung einer selbst­stän­di­gen Pro­blem­be­wäl­ti­gung. Auf Grund­la­ge einer ver­trau­ens­vol­len Arbeits­be­zie­hung und eines trans­pa­ren­ten Vor­ge­hens, kön­nen die oft sehr pri­va­ten The­men bear­bei­tet werden.

Die erfor­der­li­che und not­wen­di­ge Unter­stüt­zung wird zunächst in der Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Fami­lie und dem zustän­di­gen Jugend­amt ermit­telt und dann im Rah­men der Hil­fe­pla­nung im Jugend­amt in Form von Zie­len defi­niert und als sozi­al­päd­ago­gi­sche Hil­fe zur Erzie­hung der Fami­lie gewährt. Dau­er und Umfang der Hil­fe ori­en­tie­ren sich am jewei­li­gen Hil­fe­be­darf, der in Koope­ra­ti­on mit der Fami­lie und dem Jugend­amt ver­ein­bart wird.

Soll­te ein beson­de­rer För­der­be­darf bei einem ein­zel­nen Kind auf­grund von Ent­wick­lungs­de­fi­zi­ten, Ver­hal­tens­pro­ble­men oder sozia­len Beein­träch­ti­gun­gen vor­lie­gen, so besteht die Mög­lich­keit einer indi­vi­du­el­len Unter­stüt­zung im Rah­men einer Betreu­ungs­hil­fe bzw. Ein­zel­fall­hil­fe für den/​die Einzelne/​n. Hier­bei liegt der Fokus auf der Arbeit mit dem Kind bzw. dem/​der Jugend­li­chen und es fin­det beglei­tend Eltern­be­ra­tung statt. Hier­bei erfolgt auch eine Zusam­men­ar­beit mit dem sozia­len Umfeld des Kin­des bzw. des/​der Jugend­li­chen (Kita, Schule).

Die Unter­stüt­zung wird in der Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Fami­lie und dem zustän­di­gen Jugend­amt ermit­telt und dann im Rah­men der Hil­fe­pla­nung im Jugend­amt in Form von Zie­len defi­niert und als sozi­al­päd­ago­gi­sche Hil­fe zur Erzie­hung dem Kind bzw. dem/​der Jugend­li­chen gewährt. Dau­er und Umfang der Hil­fe ori­en­tie­ren sich am jewei­li­gen Hil­fe­be­darf, der in Koope­ra­ti­on mit der Fami­lie und dem Jugend­amt ver­ein­bart wird.

Das ambu­lan­te Clea­ring ist eine Kri­sen­in­ter­ven­ti­on als Ange­bot der Hil­fen zur Erzie­hung nach dem SGB VIII, die in der Regel ein­ge­setzt wird, um einen spe­zi­fi­schen Unter­stüt­zungs­be­darf einer Fami­lie zu erar­bei­ten, der sich aus einer aku­ten kri­sen­haf­ten Zuspit­zung ergibt. Hier­bei wird im Rah­men eines psy­cho­so­zia­len dia­gnos­ti­schen Vor­ge­hens ermit­telt, wel­che Inter­ven­tio­nen, Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te oder Maß­nah­men not­wen­dig sind, um eine vor­lie­gen­de Kin­des­wohl­ge­fähr­dung abzu­wen­den. Ziel ist es, eine Emp­feh­lung zu erar­bei­ten, wel­che dabei hilft, die aku­te Kri­se der Fami­lie zu ent­schär­fen und ein sinn­vol­les und not­wen­di­ges wei­te­res Vor­ge­hen zu erarbeiten.

Die Unter­stüt­zung wird in der Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Fami­lie und dem zustän­di­gen Jugend­amt ermit­telt und dann im Rah­men der Hil­fe­pla­nung im Jugend­amt in Form von Zie­len defi­niert und als sozi­al­päd­ago­gi­sche Hil­fe zur Erzie­hung der Fami­lie gewährt. Die Maß­nah­me ist zeit­lich auf 23 Mona­te begrenzt und wird in der Regel durch zwei Berater*innen geleistet.

Privatleistungen

Neben den Leis­tun­gen der Jugend­hil­fe bie­ten wir die Mög­lich­keit zur Bera­tung und The­ra­pie für indi­vi­du­el­le Pro­blem­la­gen an. Ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min zum Bera­tungs­ge­spräch unter 030/​68 23 22 33.

Infol­ge von her­aus­for­dern­den Lebens­si­tua­tio­nen kön­nen Kri­sen ent­ste­hen, die Men­schen emo­tio­nal sehr for­dern und desta­bi­li­sie­ren. Zur Bewäl­ti­gung und Bear­bei­tung des Erleb­ten kann eine Ein­zel­be­glei­tung hilf­reich sein, um gemein­sam Lösungs­we­ge zu fin­den und Ent­las­tung zu suchen und wie­der zuver­sicht­lich und gestärkt den All­tag bewäl­ti­gen zu können.

  • Ein­zel­the­ra­pie,
    60 Minuten, € 80

Wenn es im fami­liä­ren Mit­ein­an­der wie­der­keh­rend zu Kon­flik­ten und Kri­sen kommt, die das Zusam­men­le­ben beein­träch­ti­gen und den/​die Einzelne/​n aus der Balan­ce brin­gen, kann Fami­li­en­the­ra­pie hel­fen, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mus­ter und Ver­hal­tens­wei­sen zu reflek­tie­ren und zu ver­än­dern. Hier­bei soll­te das Ziel sein, mehr Ver­ständ­nis für­ein­an­der zu ent­wi­ckeln und pas­sen­de Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven zu fin­den, um wie­der kon­struk­ti­ver und zuge­wand­ter mit­ein­an­der umge­hen zu können.

  • Sys­te­mi­sche Fami­li­en­the­ra­pie mit zwei Therapeut*innen,
    60 Minuten, € 120

In der Paar­the­ra­pie wer­den  Paa­re dar­in unter­stützt, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­struk­tu­ren und ein­ge­fah­re­ne Bezie­hungs­mus­ter zu hin­ter­fra­gen und gege­be­nen­falls zu ver­än­dern. Der Fokus liegt in einer lösungs­ori­en­tier­ten Her­an­ge­hens­wei­se, die dem Paar hilft, Ver­let­zun­gen und Krän­kun­gen zu über­win­den und gestärkt in die Zukunft zu blicken. 

Sys­te­mi­sche Paar­the­ra­pie mit einer/​einem Therapeut*in,

  • 60 Minuten, € 80
  • Sys­te­mi­sche Paar­the­ra­pie mit zwei Therapeut*innen,
    60 Minuten, € 120

Kin­der und Jugend­li­chen, die unter Lern­blo­cka­den auf­grund einer  Teil­leis­tungs­stö­rung im Bereich Lesen und Schrei­ben (Leg­asthe­nie) oder im Bereich Rech­nen (Dys­kal­ku­lie) lei­den kön­nen, die­se mit­hil­fe einer Lern­the­ra­pie bear­bei­ten und ler­nen, damit umzu­ge­hen. Hier­bei ist der Auf­bau von Lern­stra­te­gien und posi­ti­ven Lern­erfah­run­gen wesent­lich, um lang­fris­tig auch in der Schu­le arbeits­fä­hi­ger zu werden.

Beim Coa­ching fin­det die fach­li­che Bera­tung einer Per­son statt, die sich in einem Neu­ori­en­tie­rungs­pro­zess befin­det. Hier­bei kann es sich sowohl um eine beruf­li­che als auch um eine per­sön­li­che Ver­än­de­rung han­deln, für die eine Refle­xi­on und Wei­ter­ent­wick­lung ange­strebt wird.

  • Coa­ching mit einer/​einem Therapeut*in,
    60 Minuten € 80

In der Super­vi­si­on geht es um die Refle­xi­on von beruf­li­chen The­men aus der täg­li­chen Arbeit in einem geschütz­ten Rah­men. Die­ses Bera­tungs­an­ge­bot dient zur Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät von zwi­schen­mensch­li­chen Pro­zes­sen im Arbeits­kon­text. Es sind Ein­zel- und Grup­pen­an­ge­bo­te möglich.

  • Ein­zel­sit­zung mit einer/​einem Supervisor*in,
    60 Minuten, € 80 
  • Grup­pen­sit­zung (max. 6 Teilnehmer*innen) mit einer/​einem Supervisor*in,
    60 Minuten, € 120 

Wir

Die Pra­xis Juno besteht aus einem mul­ti­pro­fes­sio­nel­lem Team:

Die Unter­schied­lich­keit der Qua­li­fi­ka­tio­nen in unse­rem Team ermög­licht es uns, im Rah­men von Fall­re­fle­xio­nen eine hohe Viel­falt an Blick­win­keln auf eine Fami­lie bzw. auf Pro­blem­si­tua­tio­nen zu erreichen.

Eine ste­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung und Auf­recht­erhal­tung unse­rer fach­li­chen Stan­dards wird durch die regel­mä­ßi­ge Teil­nah­me an Fort­bil­dun­gen, Super­vi­sio­nen und Fall­be­spre­chun­gen gewährleistet.

Kooperation

Wir arbei­ten mit ver­schie­de­nen Insti­tu­tio­nen und Fach­kräf­ten zusammen:

Kontakt

Pra­xis Juno
Danie­la Wel­ke und Mar­ga­ri­ta Bernal

info@praxis-juno.de
www.praxis-juno.de

Praxis Juno in Berlin

Stand­ort in Zen­tral-Pan­kow
Elsa-Bränd­ström-Str. 9
13189 Ber­lin

Stand­ort in Zen­tral-Pan­kow
Thu­les­tr. 42
13189 Ber­lin

Stand­ort in Pan­kow-Buch
Stadt­gut Buch, Haus 4, Guts­haus, 1. OG
Alt-Buch 45
13125 Ber­lin