Das Team der Praxis Juno arbeitet seit vielen Jahren im Bezirk Pankow mit dem Schwerpunkt im Bereich Therapie und Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Paaren und Familien mit unterschiedlichsten familiären Lebens- und Problemsituationen.
Besonders in herausfordernden Lebensphasen wie zum Beispiel Trennung, Krankheit oder Verluste versuchen wir gemeinsam, mit dem/der Einzelnen oder den Familien nach notwendigen Entlastungs- und Veränderungsmöglichkeiten zu suchen.
Das Ziel ist es, Familien darin zu unterstützen, ihren eigenen Weg zu finden, damit sie mit vorhandenen Belastungen gestärkter umgehen können. Unsere Arbeit basiert auf einer systemischen Grundannahme und dem Gedanken an die Selbstwirksamkeit der/des Einzelnen, insbesondere im Hinblick auf die Veränderungsmotivation und ‑fähigkeit eines jeden Menschen.
Praxis Juno ist ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, der ambulante Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII sowie Eingliederungshilfen nach SGB IV anbietet. Seit Dezember 2016 sind wir in Berlin vor allen Dingen im Bezirk Pankow mit dem Schwerpunkt auf Therapie und Beratung tätig.
Unser Angebot besteht aus therapeutischen und sozialpädagogischen Hilfen zur Erziehung, die durch das Jugendamt bei festgestelltem Unterstützungsbedarf eingeleitet werden.
Wir arbeiten mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. An erster Stelle steht hier das Jugendamt als unser Auftraggeber sowie Fachdienste (EFB, KJPD), Beratungsstellen, Kliniken und Arztpraxen.
Sollten Sie eine Unterstützung benötigen, wenden Sie sich zur Beratung an das zuständige Jugendamt. Dieses schätzt ein, ob bzw. welche Hilfe zur Erziehung eingesetzt werden sollte.
Im geschützten Rahmen der Therapie können Kinder und Jugendliche sich mit ihrem Denken, Fühlen und Handeln auseinandersetzen, dies reflektieren, neue Verhaltensstrategien entwickeln, andere Sichtweisen kennenlernen und sich mit dem eigenen Wertesystem auseinandersetzen. Um Veränderungen zuzulassen und diese auch im Außen eingehen zu können, bedarf es einer stabilen therapeutischen Beziehung und ausreichend persönlicher Motivation dem/der Einzelnen.
Neben der gemeinsamen Arbeit mit dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen in den Einzelsitzungen, werden regelmäßige Elterngespräche und z. T. Eltern-Kind-Sitzungen gemeinsam durchgeführt. Hierbei ist die Arbeit an familiären Interaktions- und Beziehungsmustern ein wichtiger Bestandteil der Therapie und für die Verbesserung der Qualität der Eltern-Kind-Beziehung von großer Bedeutung.
Die Einbeziehung des sozialen Umfeldes (Schule) ist ebenfalls ein wichtiger Baustein und findet im Rahmen einer Psychotherapie nach dem SGB VIII statt, um Entlastung zu schaffen bzw. Verständnis zu entwickeln für die emotionale Situation eines Kindes bzw. eines/einer Jugendlichen. In Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Fachdienst (KJPD/SIBUZ) und dem Jugendamt (RSD/JuB) bzw. dem Teilhabe-Fachbereich wird die Psychotherapie mit einer Probatorik eingeleitet. In diesen ersten Sitzungen lernen sich das Kind bzw. der/die Jugendliche, die Familie und der/die Psychotherapeut*in kennen. Es erfolgt eine gemeinsame Einschätzung, ob eine Arbeitsgrundlage für die Therapie geschaffen werden kann. Diese wird beantragt und durch das Jugendamt oder den Teilhabe-Fachbereich bewilligt.
Diese therapeutische Hilfe wird im Rahmen der Hilfeplanung durch das Jugendamt eingesetzt und koordiniert. Dauer und Umfang der Hilfe orientieren sich am jeweiligen Hilfebedarf, der in Kooperation mit der Familie und den beteiligten Institutionen (Fachdienst und Jugendamt bzw. Teilhabe-Fachbereich vereinbart wird).
Sollte neben einer behandlungsbedürftigen psychischen Beeinträchtigung auch eine Teilleistungsstörung (Legasthenie, Dyskalkulie) vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine kombinierte therapeutische Hilfe zu erhalten.
Hierbei sind zwei Therapeut*innen – ein/e Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und eine Lerntherapeut*in – gemeinsam tätig.
Das Verfahren der Einleitung der therapeutischen Hilfe sowie deren Ablauf entspricht dem der oben beschriebenen Psychotherapie.
Sollten neben einer behandlungsbedürftigen psychischen Beeinträchtigung eine weiterführende schwerwiegende Belastung im Familiensystem vorliegen, so besteht die Möglichkeit eine kombinierte therapeutische Hilfe zu erhalten.
Hier finden neben den Einzelsitzungen mit dem/der Kind bzw. Jugendlichen in Zusammenarbeit mit einem/r Familientherapeut*in zusätzlich regelmäßige familientherapeutische Sitzungen mit der ganzen Familie oder den einzelnen Familienmitgliedern statt.
Das Verfahren der Einleitung der therapeutischen Hilfe sowie deren Ablauf entspricht dem der oben beschriebenen Psychotherapie.
In der Integrativen Lerntherapie werden Kinder bzw. Jugendliche darin unterstützt, eine festgestellte Teilleistungsstörung im Bereich Lesen und Schreiben (Legasthenie) oder im Bereich Rechnen (Dyskalkulie) zu bewältigen.
Das Ziel der Integrativen Lerntherapie ist es, eine positive Lernstruktur und Lernhaltung zu erreichen. Das oft anhaltende Misserfolgserleben, welches zu massiven Lernblockaden führen kann, soll unterbrochen werden. Mithilfe von Lernstrategien und dem Aufbau von positiven Lernerfahrungen kann ein neues Selbstbewusstsein geschaffen werden, damit sich das Kind bzw. der/die Jugendliche gestärkt den schulischen Anforderungen stellen kann.
Wichtig ist auch hier, das familiäre und schulische Umfeld in den therapeutischen Prozess einzubeziehen, um den Transfer des Erlernten in das schulische Lernen zu ermöglichen.
Diese therapeutische Hilfe wird im Rahmen der Hilfeplanung des Jugendamts eingesetzt und koordiniert. Dauer und Umfang der Hilfe orientieren sich am jeweiligen Hilfebedarf, der in Kooperation mit der Familie und den beteiligten Institutionen (Fachdienst und Jugendamt bzw. Teilhabe-Fachbereich) vereinbart wird.
Familien können aus verschiedensten Gründen aus der Balance geraten (wie zum Beispiel durch Trennung, Krankheit, Verlust oder andere bedeutsame Veränderungen). Das Gleichgewicht wiederherzustellen und das gesamte Familiensystem zu stabilisieren ist wesentlich, um ein gutes Miteinander innerhalb der Familie langfristig zu ermöglichen. Auch wenn die Therapie aufgrund bestehender Probleme initiiert wird, liegt dennoch der Fokus innerhalb der gemeinsamen Arbeit nicht auf den Schwierigkeiten und Defiziten des familiären Systems, sondern auf möglichen Lösungen und persönlichen Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder, die helfen können, diese zu bewältigen.
Dabei ist es das Ziel der Familientherapie, die Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten des/der Einzelnen zu erweitern. Gemeinsam werden die Lebenssituation, die Kommunikationsstruktur und die Beziehungsmuster reflektiert. Wichtig ist dabei, die Autonomie und den Selbstwert jedes einzelnen Familienmitgliedes zu stärken und den Zusammenhalt untereinander zu festigen. Durch die bewusste Zuwendung spezifischer Themen, können emotionale Verletzungen sichtbar werden. Es besteht die Chance im therapeutischen Setting durch Bewusstwerdung, Würdigung und Anerkennung Versöhnung zu erfahren.
In den Sitzungen kann sowohl mit der gesamten Familie als auch mit einzelnen Familienmitgliedern gearbeitet werden.
Je nach Auftrag durch den Fachdienst (EFB) oder durch das Jugendamt (RSD/JuB) wird die Familientherapie am festen Ort oder aufsuchend mit einem oder zwei Therapeut*innen durchgeführt.
Die therapeutische Hilfe wird im Rahmen der Hilfeplanung durch das Jugendamt eingesetzt und koordiniert. Dauer und Umfang der Hilfe orientieren sich am jeweiligen Hilfebedarf, der in Kooperation mit der Familie und den beteiligten Institutionen vereinbart wird.
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes, in der Regel aufsuchendes familienbezogenes Angebot der Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII.
Hierbei geht es um eine Unterstützung der gesamten Familie in folgenden Bereichen:
So unterschiedlich wie Familien sind (Ein-Elternfamilien, Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien u. a.), ist auch die individuell benötigte Unterstützung und sind die möglichen zugrundeliegenden Probleme. Neben einschneidenden Veränderungen wie zum Beispiel Trennung, Krankheit und Verluste, können auch eine Schuldenproblematik, Pflege von Angehörigen, psychische Probleme oder auch körperliche Beeinträchtigungen bei Eltern bzw. Kindern sowie Verhaltens- und Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen zu besonderen Herausforderungen werden, die es zu bewältigen gilt. Ziel der Hilfe ist die Aktivierung eigener Stärken und Ressourcen sowie die Förderung einer selbstständigen Problembewältigung. Auf Grundlage einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung und eines transparenten Vorgehens, können die oft sehr privaten Themen bearbeitet werden.
Die erforderliche und notwendige Unterstützung wird zunächst in der Zusammenarbeit zwischen der Familie und dem zuständigen Jugendamt ermittelt und dann im Rahmen der Hilfeplanung im Jugendamt in Form von Zielen definiert und als sozialpädagogische Hilfe zur Erziehung der Familie gewährt. Dauer und Umfang der Hilfe orientieren sich am jeweiligen Hilfebedarf, der in Kooperation mit der Familie und dem Jugendamt vereinbart wird.
Sollte ein besonderer Förderbedarf bei einem einzelnen Kind aufgrund von Entwicklungsdefiziten, Verhaltensproblemen oder sozialen Beeinträchtigungen vorliegen, so besteht die Möglichkeit einer individuellen Unterstützung im Rahmen einer Betreuungshilfe bzw. Einzelfallhilfe für den/die Einzelne/n. Hierbei liegt der Fokus auf der Arbeit mit dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen und es findet begleitend Elternberatung statt. Hierbei erfolgt auch eine Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld des Kindes bzw. des/der Jugendlichen (Kita, Schule).
Die Unterstützung wird in der Zusammenarbeit zwischen der Familie und dem zuständigen Jugendamt ermittelt und dann im Rahmen der Hilfeplanung im Jugendamt in Form von Zielen definiert und als sozialpädagogische Hilfe zur Erziehung dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen gewährt. Dauer und Umfang der Hilfe orientieren sich am jeweiligen Hilfebedarf, der in Kooperation mit der Familie und dem Jugendamt vereinbart wird.
Das ambulante Clearing ist eine Krisenintervention als Angebot der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII, die in der Regel eingesetzt wird, um einen spezifischen Unterstützungsbedarf einer Familie zu erarbeiten, der sich aus einer akuten krisenhaften Zuspitzung ergibt. Hierbei wird im Rahmen eines psychosozialen diagnostischen Vorgehens ermittelt, welche Interventionen, Unterstützungsangebote oder Maßnahmen notwendig sind, um eine vorliegende Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Ziel ist es, eine Empfehlung zu erarbeiten, welche dabei hilft, die akute Krise der Familie zu entschärfen und ein sinnvolles und notwendiges weiteres Vorgehen zu erarbeiten.
Die Unterstützung wird in der Zusammenarbeit zwischen der Familie und dem zuständigen Jugendamt ermittelt und dann im Rahmen der Hilfeplanung im Jugendamt in Form von Zielen definiert und als sozialpädagogische Hilfe zur Erziehung der Familie gewährt. Die Maßnahme ist zeitlich auf 2–3 Monate begrenzt und wird in der Regel durch zwei Berater*innen geleistet.
Neben den Leistungen der Jugendhilfe bieten wir die Möglichkeit zur Beratung und Therapie für individuelle Problemlagen an. Vereinbaren Sie einen Termin zum Beratungsgespräch unter 030/68 23 22 33.
Infolge von herausfordernden Lebenssituationen können Krisen entstehen, die Menschen emotional sehr fordern und destabilisieren. Zur Bewältigung und Bearbeitung des Erlebten kann eine Einzelbegleitung hilfreich sein, um gemeinsam Lösungswege zu finden und Entlastung zu suchen und wieder zuversichtlich und gestärkt den Alltag bewältigen zu können.
Wenn es im familiären Miteinander wiederkehrend zu Konflikten und Krisen kommt, die das Zusammenleben beeinträchtigen und den/die Einzelne/n aus der Balance bringen, kann Familientherapie helfen, Kommunikationsmuster und Verhaltensweisen zu reflektieren und zu verändern. Hierbei sollte das Ziel sein, mehr Verständnis füreinander zu entwickeln und passende Handlungsalternativen zu finden, um wieder konstruktiver und zugewandter miteinander umgehen zu können.
In der Paartherapie werden Paare darin unterstützt, Kommunikationsstrukturen und eingefahrene Beziehungsmuster zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verändern. Der Fokus liegt in einer lösungsorientierten Herangehensweise, die dem Paar hilft, Verletzungen und Kränkungen zu überwinden und gestärkt in die Zukunft zu blicken.
Systemische Paartherapie mit einer/einem Therapeut*in,
Kinder und Jugendlichen, die unter Lernblockaden aufgrund einer Teilleistungsstörung im Bereich Lesen und Schreiben (Legasthenie) oder im Bereich Rechnen (Dyskalkulie) leiden können, diese mithilfe einer Lerntherapie bearbeiten und lernen, damit umzugehen. Hierbei ist der Aufbau von Lernstrategien und positiven Lernerfahrungen wesentlich, um langfristig auch in der Schule arbeitsfähiger zu werden.
Beim Coaching findet die fachliche Beratung einer Person statt, die sich in einem Neuorientierungsprozess befindet. Hierbei kann es sich sowohl um eine berufliche als auch um eine persönliche Veränderung handeln, für die eine Reflexion und Weiterentwicklung angestrebt wird.
In der Supervision geht es um die Reflexion von beruflichen Themen aus der täglichen Arbeit in einem geschützten Rahmen. Dieses Beratungsangebot dient zur Verbesserung der Qualität von zwischenmenschlichen Prozessen im Arbeitskontext. Es sind Einzel- und Gruppenangebote möglich.
Die Praxis Juno besteht aus einem multiprofessionellem Team:
Die Unterschiedlichkeit der Qualifikationen in unserem Team ermöglicht es uns, im Rahmen von Fallreflexionen eine hohe Vielfalt an Blickwinkeln auf eine Familie bzw. auf Problemsituationen zu erreichen.
Eine stetige Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung unserer fachlichen Standards wird durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, Supervisionen und Fallbesprechungen gewährleistet.
Wir arbeiten mit verschiedenen Institutionen und Fachkräften zusammen:
Standort in Zentral-Pankow
Elsa-Brändström-Str. 9
13189 Berlin
Standort in Zentral-Pankow
Langhansstr. 110
13086 Berlin